Gefahrgut mit Dehnbändern sichern? Grundsätzlich ist das nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Nein.
Gefährliche Güter sollten zusätzlich mit weiteren Mitteln gesichert werden. Die alleinige Sicherung mit sanstrap® Dehnbändern reicht nicht aus.
Ob Gefahrgut mit Dehnbändern gesichert werden darf, hängt von der Art des Gefahrguts und den gesetzlichen Vorgaben ab. Grundsätzlich ist sanstrap® nicht als zugelassenes Gefahrgut-Sicherungsmittel nach ADR klassifiziert – es kann jedoch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden.
sanstrap® dient zur Stabilisierung des Ladeguts auf der Palette, etwa bei Innenlogistik, Kommissionierung oder Transportvorbereitung. Für Gefahrgut gilt: Primäre Sicherungspflicht besteht laut ADR für die Verpackung und das Rückhaltesystem im Fahrzeug – sanstrap® kann als ergänzendes Fixiermittel sinnvoll sein, z. B. für zusätzliche Lagenstabilität.

Wichtig:
sanstrap® ersetzt keine zugelassenen Gefahrgutverpackungen
bei leicht entzündlichen Stoffen empfiehlt sich die Verwendung von sanstrap® elcon, einem antistatischen Dehnband
jede Verwendung im Gefahrgutbereich sollte mit der Sicherheitsfachkraft abgestimmt werden
Fazit:
sanstrap® kann Gefahrgutladungen unterstützen, wenn die Primärsicherung vorschriftsgemäß erfolgt ist. Vor dem Einsatz im Gefahrguttransport sollten jedoch immer die internen Freigabeprozesse und rechtlichen Vorgaben geprüft werden.